Auszeichnung mit dem WKO-Gütesigel für Crowdinvesting-Plattformen

Crowdinvesting-Plattformen haben die Möglichkeit, sich freiwillig den Ausübungs- und Standregeln der Wirtschaftskammer Österreich zu unterwerfen. Diese Regeln haben keine Allgemeingültigkeit und zeigen daher einen besonders hohen Qualitätsanspruch an Crowdinvesting-Plattformen. Danube Angels hat sich zur Einhaltung dieser Standesregeln bekannt und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser.

Der Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich hat umfassende Standes- und Ausübungsregeln für Crowdinvesting-Plattformen ausgearbeitet. Diese sind für Crowdinvesting-Plattformen allerdings nicht verpflichtend, sondern können freiwillig eingehalten werden. All jene Plattformen, die sich zu diesen Regeln bekennen, verpflichten sich zur umfangreicheren Informationserteilung gegenüber ihren Investoren, müssen sich regelmäßig weiterbilden und halten stärkere Transparenzregeln ein. Das wird vom Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister überprüft.

 

Nach außen hin ist eine Verpflichtung zur Einhaltung dieser Standesregeln durch das Gütesiegel für Crowdinvesting-Plattformen erkennbar. Nur Plattformen, die sich den Standesregeln unterwerfen und sich zur Einhaltung verpflichten, dürfen dieses Gütesiegel tragen. In Österreich tragen derzeit 14 Crowdinvesting-Plattformen dieses Gütesiegel.

 

Auch Danube Angels zählt zu diesen Plattformen und verpflichtet sich zur umfassenden Informationserteilung gegenüber Investoren, regelmäßigen Weiterbildung und Einhaltung stärkerer Transparenzregeln.