Erfahren Sie hier worauf es bei Versicherungsverträgen ankommt
Im letzten Jahr waren wir alle gezwungen viel mehr Zeit in den eigenen vier Wänden zu verbringen und wir haben dieses auch schätzen gelernt. Die Absicherung des Haushalts und Eigenheims ist ein essenzieller Teil der Risikoanalyse der Putz & Putz GmbH, da es für die meisten Menschen das wertvollste materielle Besitztum ist. Wie so oft, steckt auch hier der Teufel im Detail. In diesem Bericht wollen wir die wichtigsten Inhaltspunkte Ihres Versicherungsvertrages aufzählen und dessen Bedeutung für Ihre Absicherung erklären. Eine umfangreiche persönliche Risikoanalyse ist aber jeden zu empfehlen und für die Erstellung des richtigen Versicherungskonzeptes unerlässlich.
Lorenz Putz berät Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch gerne und zeigt Ihnen, was Ihr bestehender Vertrag alles beinhaltet und wo dieser eventuell Deckungslücken birgt.
1) Versicherungssumme
Die Versicherungssumme legt die maximale Entschädigungsleistung im Schadensfall fest, meist dient diese auch als Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämie. Achten Sie darauf, dass die bei der Versicherung angegebenen Flächengrößen und weitere Angaben den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und die Versicherungssumme den tatsächlichen Wert des Hauses oder des Wohnungsinhalts deckt.
Liegt die vereinbarte Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert, spricht man von Unterversicherung. Eine Unterversicherung wirkt sich für Sie als Versicherungsnehmer deshalb so nachteilig aus, da von jedem Schaden die Versicherungsleistung dann nur anteilig bezahlt wird.
Im Falle einer Unterversicherung errechnet sich die Entschädigungsleistung laut folgender Formel:
Entschädigung = Schaden * Versicherungssumme / Versicherungswert
►Beispiel zur Verdeutlichung:
In der Wohnung von Max M. entsteht durch einen Wasserschaden ein Schaden am Wohnungsinhalt im Wert von 25.000 €. Im Versicherungsvertrag wurde eine Versicherungssumme von 60.000 € festgelegt. Bei der Begutachtung wird allerdings festgestellt, dass sich der tatsächliche Wert der Wohnungseinrichtung auf einen Wert von 100.000 € beläuft.
Max ist demnach unterversichert und wird in diesem Fall nicht die gesamten 25.000 € ersetzt bekommen, sondern nur 15.000 €. (25.000 * 60.000 / 100.000 = 15.000 €)
Beachten Sie, dass sich der Wert von Gebäuden und Wohnungsinhalten im Laufe der Jahre ändern kann. Durch Um- und Zubauten, hochwertigere Möbel, Einbau einer Sauna, einen Pool im Garten etc. steigt der tatsächliche Wert von Haus oder Wohnungsinhalt. Wir raten Ihnen, Ihre Polizze dahingehend zu überprüfen, ob die derzeit vereinbarte Versicherungssumme noch der Realität entspricht und gegebenenfalls anzupassen.
2) Obliegenheiten
Obliegenheiten sind Vorgaben der Versicherung, die Sie als Versicherungsnehmer einhalten müssen, um im Schadensfall die vereinbarte Leistung zu erhalten.
Beispiele für häufige Obliegenheiten:
- 72-Stunden-Klausel: Verlassen alle Personen durchgehend für 72 Stunden das Haus oder die Wohnung, müssen alle Wasserleitungen gesperrt werden. Im Winter müssen Sie zusätzlich die notwendigen Maßnahmen zum Frostschutz treffen.
- Vor einem Unwetter sind alle Türen und Fenster zu verschließen.
- Vertraglich vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen – z.B. eine Alarmanlage – müssen bei Verlassen der Versicherungsräumlichkeiten aktiviert werden.
- Beim Verlassen der Wohnung / des Hauses sind alle Eingangstüren zu versperren und Fenster zu schließen.
3) Leichte und grobe Fahrlässigkeit
Es kann schon mal passieren, dass ein Schaden eintritt, weil man kurz abgelenkt oder unachtsam war. Die Versicherung wird dann von leichter Fahrlässigkeit sprechen. Wer sich allerdings auffallend sorglos verhält und damit in Kauf nimmt bzw. wissen muss, dass ein Schaden eintreten wird, handelt grob fahrlässig.
Leichte Fahrlässigkeit ist immer versichert, grobe Fahrlässigkeit ist nicht in allen Polizzen automatisch enthalten. Die Schwierigkeit liegt oft in der Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit, die dann den Versicherungsschutz kosten kann.
►Beispiel:
Sie schalten Ihren Geschirrspüler ein und gehen dann einkaufen. In der Zwischenzeit läuft das Wasser aus und überschwemmt die Wohnung. => (eher) leichte Fahrlässigkeit
Haben Sie allerdings einen sehr alten Geschirrspüler, der noch nicht mit einem Aquastop ausgerüstet ist, könnte das Verlassen der Wohnung als grob fahrlässig gewertet werden.
Weitere Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten:
- Sie erhitzen Öl in einer Pfanne und gehen dann in den Keller zum Wäsche aufhängen. Inzwischen fängt das Öl in der Pfanne Feuer.
- Sie entzünden die Kerzen auf dem Adventskranz und lassen diesen dann unbeaufsichtigt – der Vorhang beginnt zu brennen.
- Sie stellen das Abendessen zum Aufwärmen auf den Herd, schlafen dann aber auf der Couch ein, in der Küche bricht ein Brand aus.
Möchten Sie die Sicherheit haben, dass derartige Schäden bezahlt werden, können wir uns gemeinsam mit Ihnen ansehen, ob Ihr Vertrag grobe Fahrlässigkeit bereits einschließt, bzw. diese inkludiert werden kann.
Achtung: Auch wenn Sie grobe Fahrlässigkeit in Ihren Vertrag mit einschließen, müssen Sie weiterhin die Obliegenheiten Ihres Vertrages erfüllen!
4) Selbstbehalt
Vereinbaren Sie für Ihre Versicherung einen Selbstbehalt, dann bedeutet das, dass Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Dies kann ein Prozentsatz oder ein fixer Betrag sein. Liegt ein Schaden unter dieser Grenze, bezahlt die Versicherung nichts. Der Vorteil des Selbstbehaltes: die Prämienersparnis. Da nicht jeder Kleinschaden über die Versicherung abgewickelt wird, wird die zu zahlende Prämie geringer.
Beim unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch durch die Putz & Putz GmbH, zeigen wir Ihnen auf, was Ihr bestehender Vertrag alles beinhaltet und wo dieser eventuell Deckungslücken birgt. Durch die Analyse Ihrer Situation erstellen wir einen Vergleich am österreichischen Markt, der genau für Ihr Hab und Gut maßgeschneidert ist und in den meisten Fällen sparen wir Ihnen auch noch eine schöne Summe an Versicherungsprämien.